Maschinelle Wurzelbehandlung
Behandlung
Für eine Wurzelkanalbehandlung gibt es zwei mögliche Ausgangssituationen:
- Der Zahn ist noch am Leben, aber der Nerv geschädigt. Unter Betäubung wird das noch vitale Zahnmark (Pulpa) beseitigt. Nach Reinigung und Aufbereiten des Wurzelkanalsystems werden der Kanal bzw. die Kanäle dicht verschlossen.
- Der Zahn ist bereits tot, und Keime sind eingedrungen. Die vorhandenen Bakterien müssen möglichst alle entfernt werden. Der Zahnarzt reinigt und desinfiziert die aufbereiteten Wurzelkanäle und führt bei Bedarf eine medikamentöse und desinfizierende Einlage ein. Dies wird, falls erforderlich, auch mehrmals durchgeführt.
Ziel der Behandlung
- Keime, Pulpagewebe und nekrotisches Material (totes Gewebe) sollen aus allen Kanälen möglichst entfernt werden.
- Die Aufbereitung hat bis zur Wurzelspitze (endodontischer Apex) zu erfolgen.
- Die Kanalwände sollen allseits gleichmäßig bearbeitet sein und eine Form bekommen, welche die endgültige Wurzelkanalfüllung erleichtert.
- Das Wurzelkanalsystem wird danach mit dauerhaften Materialien verschlossen.
Krankenversicherungsrechtliche Aspekte
Die Richtlinien wurden seit dem 1. Januar 2004 erheblich verschärft. Nur unter bestimmten Kriterien kann eine Wurzelkanalbehandlung über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Eine Wurzelkanalbehandlung an Backenzähnen wird nur dann im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung getragen, wenn:
- damit eine ununterbrochene Zahnreihe erhalten werden kann
- die Zahnreihe erhalten wird, bei vollständiger gegenüberliegender Zahnreihe
- der Erhalt von bestehendem, funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird
Wird einer dieser Punkte nicht erfüllt, übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten der Entfernung des Zahnes. Möchte der gesetzlich versicherte Patient dennoch versuchen, den Zahn durch eine Wurzelkanalbehandlung zu erhalten, hat er die Kosten dafür selbst zu tragen.
Zahnarztpraxis Eduard-Richard Schaser
Burgwedeler Str. 128
30916 Isernhagen
0511/72492245
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